Einreisebstimmungen
Personaldokumente
Sie benötigen Personalausweis oder Reisepass. Für Kinder unter 16 Jahren einen
Kinderausweis oder Eintrag im Elternpass. Die Einreise ist für einen
touristischen Aufenthalt bis zu drei Monaten möglich.
KFZ-Papiere:
Führerschein und Fahrzeugschein, Internationale grüne Versicherungskarte wird
empfohlen.
Haustiere:
Tollwutimpfung, muss mindestens 30 Tage her sein und höchstens 12 Monate alt.
Die Impfung muss im Internationalen Impfpass eingetragen sein.
Maulkorb- und Leinenzwang für größere Hunde!
Telefonieren:
Vorwahl 0043 + Orts- oder Funknetzkennzahl ohne die Null + Teilnehmernummer.
Wichtige Telefonnummern finden Sie HIER.
Für Autofahrer zu beachten
Geschwindigkeitsbegrenzungen für PKW und Motorräder
(wenn nicht durch Verkehrszeichen anders angezeigt):
Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen: 100 km/h
Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen: 130 km/h
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: zwischen den Ortstafeln: 50 km/h
(in Graz 30 km/h; jedoch auf Vorrangstraßen 50 km/h.
Höchstgeschwindigkeit für PKW mit leichten Anhängern (bis 750 kg):
Autobahnen und Freilandstraße 100 km/h.
Alkohol am Steuer wird mit einer Geldstraße geahndet und hat den
Führerscheinentzug zur Folge. Die Blutalkoholgrenze ist 0,8 Promille,
(Atemalkoholgrenze 0,4 mg.)
Im allgemeinen entsprechen die Straßenverkehrsregeln und Verkehrszeichen in
Österreich denen der übrigen europäischen Länder. Auf Bergstraßen mit starkem
Gefälle ist rechtzeitig in den niederen Gang zu schalten. Genereller Vorrang für
das bergauf fahrende Fahrzeug besteht nicht. Bei Schneelage sind unbedingt
Winterreifen bzw. Spikereifen (Benützungszeitraum 15. November bis 1. Montag
nach Ostern) und in besonderen Fällen Schneeketten erforderlich. Der
Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring-Club (ÖAMTC) sowie der Auto-,
Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ) haben in allen Bundesländern über
100 Verleihstellen für Schneeketten eingerichtet.
Im Bereich von 80 m vor sowie nach einem Bahnübergang darf nicht überholt
werden. Vorfahrtsberechtigte verlieren durch Anhalten die Vorfahrt. Gelbe
Zickzacklinien bedeuten Halte- und Parkverbot. Parken auf Fahrbahnen mit
Gegenverkehr ist nur gestattet, wenn mindestens zwei Fahrstreifen für den
fließenden Verkehr frei bleiben. An Schulbussen, die zum Ein- oder Aussteigen
angehalten haben und dieses durch Warnblinkanlage und gelb-rote Warnleuchten
signalisieren, darf nicht vorbeigefahren werden. Kindern ist das überqueren der
Fahrbahn immer zu ermöglichen. Die Benutzung von Autobahnen oder Schnellstrassen
ist gebührenpflichtig.
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